Ausbildungsverordnung im Schreinerhandwerk

Herbstversammlung 2007
Die Gewerbliche Berufsschule Tübingen Informierte uns über die neue Ausbildungsverordnung im Schreinerhandwerk
Aufgrund der sich in den letzten Jahren ergebenen Veränderungen im Berufsbild "Tischler/Tischlerin" wurde eine neue Ausbildungsordnung erlassen.
Erforderlich wurde diese Neuordnung, da einige Qualifikationen neu bzw. deutlicher als bisher in der Ausbildung verankert werden sollten, die zukunftweisend für das Tischlerhandwerk sind.
Hier sind zu nennen: Umgang mit Informations- und Kommunikationssystemen, einschließlich der Anwendung branchenspezifischer SoftwareGestalten und Konstruieren von ErzeugnissenEinrichten, Bedienen und Instandhalten von Maschinen, Anlagen und Vorrichtungen einschließlich der Nutzung von Anwenderprogrammen und der Bedienung programmierbarer MaschinenDurchführen von Montage- und Demontagearbeiten einschließlich des Einbaus von elektrischen Einrichtungen und Geräten sowie von Objekten und Armaturen
Die vom BIBB herausgegebene Broschüre enthält:
Erläuterungen zur Ausbildungsordnung
Erläuterungen zum Ausbildungsrahmenplan
Rahmenlehrplan für den berufsbezogenen Unterricht in der Berufsschule
Hinweise zu den Prüfungen
Infos: Beispielhafte Handlungshilfen, Checklisten und Materialien zur Ausbildung
Auf einer beiliegenden CD-ROM sind die wichtigsten Grundlagen für die betriebliche und schulische Ausbildung zusammengestellt. Vorlagen, z. B. für den schriftlichen Ausbildungsnachweis und den betrieblichen Ausbildungsplan, können ausgedruckt und zur Unterstützung der Ausbildung verwendet werden.
Bestellt werden kann die Ausbildungsverordnung beim:
Bundesinstitut für Berufsbildung (BIBB)